PFAS – Verbietet die EU die Antihaftpfanne?

Verbietet die EU-Bürokratie nach Glühbirne und Verbrennungsmotor bald die Antihaftpfanne? Kurz gesagt: Ja, das könnte durchaus so kommen! Warum und was das alles mit dem Kürzel PFAS zu tun hat, darum geht es in diesem Beitrag, der weit über den Bereich von Kochgeschirr hinausreicht, weil das Thema PFAS zahlreiche Wirtschaftszweige teils sehr stark betrifft.
 
Vorwort
In der modernen westlichen Mediengesellschaft hat man sich ja inzwischen fast daran gewöhnt, dass in schöner Regelmäßigkeit Schreckensbotschaften verbreitet werden und man damit permanent in Aufregung gehalten wird: Immer wieder gibt es etwas, das uns angeblich alle langsam umbringt oder zumindest krank macht, auch wenn wir objektiv einen in der Menschheitsgeschichte wohl einmaligen Zustand an Gesundheit und Langlebigkeit erreicht haben.
Nichtsdestoweniger findet sich immer wieder ein neuer Aufreger, der von wesentlichen Problemen ablenkt, aber über den sich trefflich diskutieren lässt und der anschließend von einem stetig wachsenden Bürokratie-Apparat umfassend reglementiert werden kann. Dieses Mal trifft es PFAS.

 

Was ist denn nun schon wieder PFAS?!

PFAS steht für Per- und Polyfluoroalkyl-Substanzen. PFAS ist also mitnichten ein einzelner Stoff, sondern eine ganze Stoffgruppe. Nachfolgend wird es in diesem Absatz sehr technisch. Wer Chemie in der Schule hasste und dem Thema auch keine Chance mehr geben möchte, sollte zum nächsten Absatz springen ;-)
 
Laut Definition der OECD sind PFAS fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten. Das heißt mit einigen wenigen Ausnahmen ist jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe oder einer perfluorierten Methylengruppe ein PFAS.
 
Innerhalb der PFAS Gruppe sind zwei grundlegend verschiedene Kategorien zu unterscheiden:
Zum einen die Polymere, zum anderen die Nicht-Polymere.
Nachfolgend eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
 

 

Gruppe Per-and Polyfluoroalkyl-Substanzen (PFAS)
Kategorie Polymere Nicht-Polymere
Klasse

Fluorpolymere

Die vielleicht wichtigste PFAS-Klasse, auch hinsichtlich des direkten Vorkommens in Endprodukten, z.B. PTFE (Antihaftbeschichtung), PVF (Folien,Kaschierungen und Beschichtungen u.a. in der Elektro- und Solartechnik, im Fahrzeugbau), PFA (chem. Analytik und chem. Anlagenbau), FEP (chem. und pharmazeutische Industrie, Halbleiterfertigung), PCTFE (im Apparatebau für Dichtungen und Gleitstücke in Pumpen und Kompressoren), ETFE (chem. Anlagenbau, Elektroindustrie) und viele mehr.  

Perfluoralkyle
  • Perfluoralkansulfonamide
  • Perfluoralkansulfonylfluoride
  • Perfluoralkylaldehyde
  • Perfluoralkylionide
  • Perfluoralkylsäuren
  • (aliphatische) Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC)
Vielfältige Einsatzgebiete finden die verschiedenen Stoffe dieser Klasse in der Herstellung von Fluorpolymeren, in der Galvanotechnik, in medizintechnischen Anwendungen, in der analytischen Chemie und vielem mehr.  

Perfluorpolyether

Stoffe aus der PFPE-Gruppe werden überwiegend in der Halbleiterfertigung eingesetzt.

Polyfluoralkyle
  • Verbindungen auf Basis von Fluortelomeren
  • Perfluoralkansulfonamido-Derivate
  • semifluorierte Alkene und n-Alkane
Vielfältige Einsatzgebiete finden die verschiedenen Stoffe dieser Klasse zum Beispiel dann, wenn textile Oberflächen und Papiere wasser-/fett-/schmutzabweisend ausgerüstet werden, aber auch als Hilfsmittel in Feuerlöschschaum.

Seitenketten-fluorierte Polymere  

Diese kammartig aufgebauten Polymere werden hauptsächlich zur wasser-/fett-/schmutzabweisenden Imprägnierung von textilen Oberflächen (Bezugstoffe, Planenstoffe etc.) sowie von Papieren verwendet.

 

Wo werden Stoffe der PFAS Gruppe verwendet?

In der PFAS-Stoffgruppe sind seit den 1940ern unzählige Verbindungen weltweit entwickelt und eingesetzt worden. Stoffe aus der PFAS Gruppe kommen daher auch tausendfach in unserem Alltag vor, entweder direkt als Bestandteil von Produkten oder als Hilfsmittel bei ihrer Herstellung.
 
Beim Thema Kochgeschirr ist aus der PFAS Gruppe hier das Fluorpolymer PTFE (Polytetrafluorethylen) zu erwähnen, der Stoff, der einer klassischen Antihaftbeschichtung erst ihre Antihafteigenschaft verleiht und der landläufig oft verallgemeinernd „Teflon“ genannt wird (Teflon® ist jedoch eine Marke von Chemours für deren Antihaftbeschichtungen).
 
Daneben können sich Stoffe der PFAS Gruppe aber auch in zahllosen anderen Bereichen des täglichen Lebens finden. Nachfolgend nur einige wenige Beispiele:
 
  • in reibungs- und verschleißarmen Dichtungen von hydraulischen und pneumatischen Anlagen
  • in Gleitlagern verschiedenster Maschinen und Aggregate
  • in medizinischen Geräten und Implantaten
  • im chemischen Anlagen- und Apparatebau (z.B. in Rohrleitungen von großtechnischen Anlagen zum Schutz vor aggressiven Substanzen)
  • in Membranen von Brennstoffzellen und Elektrolyseuren
  • als Kabelisolierung in der HF-Elektronik
  • in der Halbleiterfertigung
  • in Feuerlöschschaum
  • in Farben und Lacken
  • in beschichteten Papieren (Backpapier, Etikettenträger, Lebensmittelkartons)
  • in Imprägnierungen von Textilien / Polstern / Teppichen
  • in Zahnseide
  • in technischen Sprays und Schmierstoffen
  • und, und, und....

 

Was ist das Problem an PFAS?

Das Problem bei vielen Stoffen der PFAS Gruppe ist im Grunde ihr größter Vorteil: Sie reagieren mit fast nichts. Der Chemiker nennt es inert, also reaktionsträge. Nehmen wir als Beispiel eine klassisch antihaftbeschichtete, also mit dem Fluorpolymer PTFE versiegelte Pfanne. Egal, ob man in einer PTFE-beschichteten Pfanne Essigsäure aufkocht oder eine starke Lauge hineinkippt, ob man große Mengen Salz einwirken lässt oder sonst irgendeinen Unsinn treibt, der unbeschichteten Edelstahl, Eisen oder auch Emaille irreparabel beschädigt, das PTFE in der Antihaftbeschichtung löst sich nicht auf, gibt keine Stoffe ab oder reagiert sonst irgendwie. Selbst Königswasser, eine starkes Säuregemisch, das sogar Gold auflöst, hat auf PTFE keine nennenswerten Auswirkungen.
 
Und das ist der Punkt, der vor allem in der Herstellung als problematisch angesehen werden kann: Wenn PFAS Stoffe bei Bearbeitungsschritten in der Produktion freigesetzt werden und z.B. durch Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen, dann reagieren sie dort mit so gut wie nichts und können sich daher auch kaum abbauen, auch nach Jahren und Jahrzehnten nicht. Es hat sich daher bei den für ein komplettes Verbot aller PFAS eintretenden Stimmen in (Umweltschutz-)Verbänden und Parteien das griffige und zugegeben medial sehr süffige Schlagwort der „Ewigkeits-Chemikalien“ entwickelt.
 
Bei tausenden von reaktionsträgen Stoffen in unzähligen Einsatzgebieten und mehr als einem halben Jahrhundert mit vor allem Anfangs teils recht bedenkenloser Produktion überrascht es kaum, dass durch die feinen Nachweismöglichkeiten der modernen Laboranalytik heutzutage fast überall auf dem Planeten im Wasser, in der Erde und in der Folge auch in Lebewesen PFAS Verbindungen nachweisbar sind.
Inwieweit diese in Spuren vorkommenden PFAS Verbindungen Wechselwirkungen mit lebenden Organismen eingehen, ist aufgrund der Vielzahl der Stoffe gegenwärtig nicht abschließend und nicht eindeutig geklärt und somit Gegenstand weiterer Forschungen, vor allem in den USA und in Europa.
Bei einigen vorwiegend als Hilfsstoff in chemischen Prozessen eingesetzten fluorierten Tensiden wie dem PFOA liegen aber Erkenntnisse vor, die zumindest bei starker Exponierung gesundheitliche Risiken nahelegen. In der Folge kam es teils zu freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie zur Vermeidung von Emissionen von PFOA bis 2015 (USA) oder einem Komplettverbot der Herstellung von PFOA bis 2020 (EU).
 
Was die langkettigen Fluorpolymere mit hohem Molekulargewicht wie z.B. PTFE angeht, gibt es hingegen sehr viel mehr Erkenntnisse, die, nach wie vor, Grund zur Entwarnung geben hinsichtlich möglicher Bioverfügbarkeit bzw. Bioakkumulation, also der Wirkung auf den Organismus.

 

Sollte man nicht lieber die Emission von PFAS einschränken statt die ganze Stoffgruppe zu verbieten?

Ja, das wäre ein rationaler, maßvoller Ansatz. Leider ist das nicht der derzeit zur Diskussion stehende Ansatz auf EU-Ebene, denn dort will man gleich die ganze PFAS Stoffgruppe komplett verbieten, ohne Rücksicht darauf, dass die Stoffe der PFAS Gruppe in unzähligen Lebensbereichen eingesetzt werden und nicht immer adäquat ersetzt werden können. PFAS „einfach verbieten“….das ist aber wohl zu simpel gedacht.
 
Schrittweise Verschärfungen bezüglich der in der Produktion freigesetzten Menge PFAS zu implementieren und gleichzeitig bei als besonders problematisch erachteten PFAS Verbindungen, die ersetzbar sind, einen wirtschaftlich nachvollziehbaren Ausstiegsplan vorzulegen, wäre sicherlich sinnvoller und ohne so großen wirtschaftlichen Schaden umsetzbar wie ein Komplettverbot. Aber nur weil etwas sinnvoller ist, heißt ja leider noch lange nicht, dass es auch so gemacht wird, gerade in der bisweilen vom realen Leben entrückten Politik; da wird auch schon mal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

 

 

Wie ist konkret der Stand der Diskussion zu PFAS?

Stand Frühjahr 2023 sieht es so aus, dass ein Vorschlag der ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur vorliegt, PFAS zu verbieten.² Die Initiative dazu kam aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen.

 

 

PFAS Anwendungsbereiche Übergangsfrist Dauer der Ausnahme Bemerkungen

Konsumentenprodukte

Antihaftbeschichtungen von Pfannen, Töpfen, Brätern, Backformen, Küchenhelfern, Küchengeräten

18 Monate keine nach der Übergangsfrist verboten

Industrielle und gewerbliche Backformen

Antihaftbeschichtungen von Backformen, die ausschließlich im industriellen und gewerblichen / professionellen Bereich genutzt werden

18 Monate 5 Jahre ECHA schlägt weitere Prüfung vor

Industrielle Lebens- und Futtermittelproduktion

Beschichtete Materialien zum Zwecke der industriellen / gewerblichen Lebensmittel- und Futtermittel-Produktion

18 Monate 5 Jahre ECHA schlägt weitere Prüfung vor

Medizinische Geräte

Beschichtungen im medizinischen Bereich

18 Monate 12 Jahre ECHA schlägt weitere Prüfung vor

Automobil- und Transporttechnik

Anwendungen, die für die Sicherheit von Bedienern oder Fahrgästen oder Gütern genutzt werden

18 Monate 12 Jahre ECHA schlägt weitere Prüfung vor

ALLE sonstigen Anwendungen

ALLE anderen nicht zuvor gelisteten Anwendungen

18 Monate keine nach der Übergangsfrist verboten

 

Seit März und noch bis September 2023 laufen dazu nun öffentliche Konsultationen. Setzt sich der Vorschlag durch, wäre mit einem Inkrafttreten des Verbots Ende 2025 zu rechnen, wobei eine Übergangsfrist von 18 Monaten gelten würde. Für einige Anwendungsbereiche (vor allem gewerbliche / industrielle Anwendungen) sieht der Vorschlag Ausnahmen vor, die zwischen 5 und 12 Jahren liegen.
Die sehr langen Ausnahmefristen deuten darauf hin, dass den Initiatoren des Verbotsvorschlages durchaus bewusst ist, oder sie zumindest eine Ahnung haben, dass es in vielen Anwendungsbereichen derzeit keine adäquaten Alternativen zu Stoffen der PFAS Gruppe gibt. Dennoch scheint man sich wohl der Hoffnung hinzugeben, dass nach Aussprechen eines Verbotes schon noch rechtzeitig adäquate Ersatzstoffe gefunden und getestet werden.
 
Für Konsumentenprodukte wie Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung sind jedoch keinerlei Ausnahmen vorgesehen, so dass es hier nach Ablauf der Übergangsfrist keine neu hergestellten Antihaftbeschichtungen (PTFE) mehr gäbe. Endgültig. Ohne Ausnahme.
 
Besonders zu beachten ist auch der zunächst unscheinbar wirkende Bereich der „sonstigen Anwendungen“, für den ebenfalls keine Ausnahmen vorgesehen sind. Da sich in diesem Bereich tausende Anwendungen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens finden, enthält diese Verbotsposition gewaltige wirtschaftspolitische Sprengkraft. Der Inhaber und Geschäftsführer eines deutschen Maschinenbauunternehmens wird daher auch in einem Zeitungsartikel sehr deutlich, wenn er sagt: „Wenn das alles so kommt, wie es aktuell geplant ist, dann können wir zumachen!“ ³

 

Es gibt doch Keramikbeschichtungen! Wo ist das Problem?!

Ja, bei Kochgeschirr gibt es als Alternative zu den zur PFAS Gruppe gehörenden PTFE-basierten klassischen Antihaftbeschichtungen seit einiger Zeit auch Keramikbeschichtungen, teils auch keramische Antihaftbeschichtungen genannt. Keramikbeschichtungen enthalten kein PTFE oder andere Stoffe aus der PFAS Gruppe. Und anfänglich haben diese Keramikbeschichtungen auch meist einen sehr guten Antihafteffekt, der nicht selten sogar noch besser ist als der einer neuen PTFE-beschichteten Antihaftpfanne. Leider lässt die Antihaftwirkung bei Keramikbeschichtungen mit der Zeit nach, und das mitunter deutlich stärker als bei klassischen Antihaftbeschichtungen.
Das ist kein böser Wille der Beschichtungshersteller, sondern schlicht dem Umstand geschuldet, dass PTFE hinsichtlich seiner Antihaftwirkung und Unempfindlichkeit chemisch-physikalisch nahezu perfekt ist. Und das Rad kann man halt nur einmal erfinden, um es flapsig zu sagen.
Mit den Keramikbeschichtungen, die so genannten Sol-Gel-Prozessen entstammen, kann man versuchen, sich diesem Idealzustand anzunähern. Aber es bleibt ein Annähern.

 

 

Keramikbeschichtungen derzeit kein absolut vollwertiger Ersatz für PTFE Antihaftbeschichtungen

Die Beschichtungshersteller arbeiten seit Jahren an Keramikbeschichtungen mit langlebigerem Antihafteffekt und haben auch durchaus achtbare Erfolge erzielt. Eine Keramikbeschichtung von 2023 hält deutlich länger durch als noch eine von 2013. Dennoch reichen die Antihaftqualitäten auf Dauer nach wie vor nicht an die besten PTFE-Produkte heran.
Wenn die Antihaftwirkung als Maßstab für die Nutzungsdauer von Kochgeschirr herangezogen wird, ist bei einem Komplett-Verbot von PFAS und damit von PTFE folglich mit einer Abnahme der durchschnittlichen Nutzungsdauer und mit einem erhöhtem Ersatzbedarf zu rechnen. Das bringt höhere Kosten für die Haushalte, und unter Umweltschutzgesichtspunkten, oder um ein Reizwort zu nutzen, unter Gesichtspunkten der „Nachhaltigkeit“ ist ein häufigerer Ersatzbedarf und damit ein größerer Einsatz von Rohstoffen und Energie auch mit Sicherheit nicht sinnvoll.

 

 

Wird also die Antihaftpfanne (PTFE) tatsächlich verboten?

Das kann durchaus passieren, wenn man sich die Kette an gesamtwirtschaftlich gesehen zumindest fragwürdigen Entscheidungen der EU zum Thema Umweltschutz vor Augen führt:
Beispiel 1, das Glühbirnenverbot. Seither sind Leuchtmittel, meist in LED-Technik, deutlich teurer und halten selten so lange wie auf der Packung versprochen. Leuchten mit fest verbauten LEDs, die gerne mal nach ein paar Jahren wegen Macken an der Vorschalt-Elektronik ausfallen und dann ein teurer Fall für den Elektroschrott sind, sind auch nicht gerade sonderlich „nachhaltig“, um das allgegenwärtige Modewort hier noch mal anzubringen. Energie haben wir als Konsumenten mit diesen Leuchtmitteln vielleicht etwas gespart. Aber in vielen Fällen unterm Strich wohl kein Geld.
Beispiel 2, die Energieffizienzvorschriften für Haushaltsgeräte. Wer in letzter Zeit seinen 10-15 Jahre alten Geschirrspüler gegen ein neues Gerät getauscht hat, ist vielleicht etwas verwundert, dass das Geschirr im Standardprogramm deutlich weniger heiß und damit leider oft auch weniger trocken aus der Maschine kommt. Warum? Die Hersteller haben das Energielabel im Blick und drehen die Temperatur herunter. Das gleiche bei der Waschmaschine, wo man im Standardprogramm zwar z.B. 40° C einstellen kann, die Maschine diese Temperatur jedoch oft gar nicht erreicht, aber dafür ersatzweise deutlich länger wäscht, um die Wäsche trotzdem sauber zu bekommen. (Das stundenlange Drehen der Trommel braucht weniger Strom als das Heizen des Wassers.) Und auch beim Wasser wird bei modernen Geräten bis an die Grenze des Sinnvollen gespart, so dass man bei nicht absolut korrekter Dosierung des Waschpulvers gerne mal Pulverspuren in der Wäsche findet, weil diese nicht mit genug Wasser gespült wurde.
Beispiel 3, das Verbrennerverbot. Gerade erst haben wir im Winter 2022/2023 erlebt, dass in halb Europa hektisch kalkuliert und aufs Wetter geschaut wurde, ob denn genügend Strom erzeugt werden kann. Teilweise haben Netzbetreiber sogar schon Warnungen herausgegeben, dass man doch bitte jetzt nicht waschen oder kochen möge, weil die Situation im Stromnetz gerade angespannt sei. Und unter dem Eindruck knappen Stroms bereiten Europas Regierungen sogar Gesetze vor, um große Verbraucher in Privathaushalten (Wärmepumpe, E-Auto-Ladebox) vorübergehend abschalten zu können, gegen den Willen des Besitzers versteht sich. Tja, und vor diesem Hintergrund wurde durch das EU-Parlament mit Mehrheit beschlossen, in wenigen Jahren die Neuzulassung von Pkw mit Verbrennungsmotor zu verbieten. Wenn man bedenkt, dass bisher nur 20-25% unseres gesamten Primärenergiebedarfs auf den Bereich der Stromerzeugung entfallen, aber fast doppelt so viel auf den Bereich Verkehr, dürfte mit dieser Entscheidung der Stromverbrauch in wenigen Jahren, wenn es nur noch E-Autos neu gibt, gewaltig ansteigen. Wie dieser stark steigende Bedarf im Falle von Deutschland ohne Kernenergie, mittelfristig auch noch ohne Kohle und langfristig sogar ohne Gas zu jeder Sekunde der 8.760 Stunden des Jahres zuverlässig und bezahlbar unter Beachtung von technisch-physikalischen Grenzen und  wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen aus heimischer Erzeugung gedeckt werden soll, bleibt das Geheimnis der politischen Führung…
Beispiel 4, die Energieeffizienzvorschriften für Wohngebäude, oder für viele Hausbesitzer in Deutschland schlicht die drei Buchstaben des Schreckens, GEG. Die im Grunde durchaus hehren Ziele der EU hinsichtlich der Reduktion der Emission von Kohlenstoffdioxid haben nun auch im Gebäudesektor, vor allem in Deutschland, zu Einsparvorgaben und Gesetzen geführt, bei denen man als Betroffener nur noch verwundert den Kopf schüttelt, weil man sich fragt, wie um alles in der Welt man in den nächsten Jahren eine bisweilen sechsstellige Summe für die Modernisierung/Umrüstung des bestenfalls gerade abbezahlten Eigenheims leisten soll.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, es ist absolut möglich, dass es auf EU-Ebene zu einem Komplett-Verbot von PFAS kommt, egal wie überzogen und damit unnötig wirtschaftsschädigend es sein mag.

 

 

 

FAZIT

Fan von Antihaft? Dann besser vorsorgen!
Wer als mündiger erwachsener Bürger selbst noch entscheiden mag, ob er sich eine Antihaftpfanne kauft, der sollte zeitnah handeln und sich ein gutes Exemplar sichern, bevor „Drehstuhlpiloten“ Fakten schaffen und dem scheinbar oft als betreuungsbedürftiges Mündel empfundenen Bürger die Auswahlmöglichkeit entziehen.
Auch alle Heimwerker, die selbst mal eine Wasserleitung reparieren oder eine neue Armatur einbauen, sollten sich etwas Dichtungsband („Teflonband“) zur Seite legen, denn auch derlei Produkte wären von einem Totalverbot früher oder später betroffen.
Und allen Unternehmern aus Betrieben, die Produkte herstellen, die PFAS enthalten oder bei deren Herstellung PFAS zum Einsatz kommen und wo sich PFAS nicht adäquat ersetzen lässt, kann nur geraten werden, sich spätestens jetzt lautstark (!) bemerkbar zu machen, um nicht in ein paar Jahren den Betrieb zusperren zu müssen. Die De-Industrialisierung ist in vollem Gang und wird von manchen politischen Akteuren sogar begrüßt!

 

 

 


 

² https://echa.europa.eu/-/echa-publishes-pfas-restriction-proposal

³ https://www.welt.de/wirtschaft/article245011950/PFAS-Verbot-Maschinenbau-und-Chemie-in-existenzieller-Gefahr.html